Gebühren und AGB

Akademiegäste

Kosten Übernachtung:
32,00 € | ermäßigt: 15,00 € | Einzelzimmerzuschlag: 5,00 €
ab 01.11.2023: 33,00 € | ermäßigt: 16,00 € | Einzelzimmerzuschlag 7,00 €
ab 01.01.2024: 36,00 € | ermäßigt: 19,00 € | Einzelzimmerzuschlag 10,00 €

Kosten Verpflegung:
Frühstück: 4,50 € | ermäßigt: 3,50 €
ab 01.01.2024: 5,50 € | ermäßigt 4,50 €
Mittagessen: 10,00 € | ermäßigt: 9,00 €
ab 01.01.2024: 11,00 € | ermäßigt: 10,00 €
Kaffee & Tee | Getränke pauschal: jeweils 3,00 €
ab 01.01.2024: 5,00 €
Abendessen: 9,00 € | ermäßigt: 8,00 €
ab 01.01.2024: 10,00 € | ermäßigt: 9,00 €

Zuschlag je vegane Mahlzeit: 1,50 €
Zuschlag je glutenfreie Mahlzeit: 1,50 €

Teilnehmende ab dem Alter von 27 Jahren zahlen den vollen Preis. Teilnehmende bis 26 Jahre zahlen für einige Leistungen einen ermäßigten Preis. Kinder unter 5 Jahren sind frei, soweit sie kein eigenes Bett in Anspruch nehmen.

Fortbildungsgäste

Für die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Workshops werden Teilnehmergebühren erhoben, die den Ankündigungen zu entnehmen sind. Die angegebenen Preise für Unterkunft und Verpflegung sind Paketpreise. Einzelne, nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten können nicht erstattet werden.

Mieten

Unseren Übernachtungsgästen können wir bei einem Aufenthalt ab zwei Nächten alle Akademieräume kostenlos zur Verfügung stellen. Alle anderen Gäste werden nach dem Kriterium unterschieden, ob sie zur Gruppe der Musikszene gehören oder nicht. Gäste aus der Musikszene sind alle Musiker*innen, Musikvereine, Musikverbände und Musikinstitutionen. Vermietungen an Mieter außerhalb der Musikszene gelten als Fremdvermietungen und werden nach Rücksprache mit uns durch die Schlossverwaltung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten bearbeitet.

Das Achteckhaus gehört zum Gebäudekomplex der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Für die Nutzung des Achteckhauses berechnet die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten einen Tagessatz innerhalb einer Arbeitsphase:

  • für Proben 150,00 €/Tag | für Konzerte 500,00 €/Konzert

Gäste aus der Musikszene: Raum- und Gerätenutzung

Gästen aus der Musikszene können wir die Raumnutzung zu den folgenden Tagessätzen anbieten:

  • Caféteria Wagenhaus: 100,00 € (ab 01.11.2023: 150,00 €)
  • Seminarraum Wagenhaus: 100,00 € (ab 01.11.2023: 150,00 €)
  • Franz-Liszt-Halle (östliche Säulenhalle): 120,00 € (ab 01.11.2023: 150,00 €)
  • Max-Reger-Halle (westliche Säulenhalle): 120,00 € (ab 01.11.2023: 150,00 €)
  • Übungsräume 2.05, 2.10 je: 50,00 €
  • Unterrichtsräume 2.06, 2.07, 2.08 je: 20,00 €

Gästen aus der Musikszene werden folgende Kosten für die Gerätenutzung in Rechnung gestellt (Tagessätze):

  • Beamer/Smartboard: 20,00 €
  • Leinwand: 20,00 €
  • Flipchart: 10,00 € (ab 01.11.2023: 20,00 €)
  • Scheinwerfer Achteckhaus: 50,00 €
  • CD-Player: 10,00 € (ab 01.11.2023: 20,00 €)
  • Moderationskoffer: 20,00 €

Drittvermietungen

Vermietung von Einrichtungsgegenständen bei Drittvermietungen (Tagessatz):

  • Tisch: 5,00 €
  • Stuhl: 1,50 € (ab 01.11.2023: 3,00 €)
  • Flügelnutzung (einmalig): 50,00 €
  • Beamer/Smartboard: 20,00 € (ab 01.11.2023: 50,00 €)
  • Leinwand: 20,00 € (ab 01.11.2023: 50,00 €)
  • Flipchart: 10,00 € (ab 01.11.2023: 20,00 €)
  • Scheinwerfer Achteckhaus: 50,00 € (ab 01.11.2023: 75,00 €)
  • CD-Player: 10,00 € (ab 01.11.2023: 20,00 €)
  • Moderationskoffer: 20,00 € (ab 01.11.2023: 50,00 €)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landesmusikakademie Sondershausen

AGB 2021
Verwaltung und Gästehaus
Wagenhaus

Foto: © Alexander Burzik