Lehrgang
Elementare Musikpraxis

Foto: © Jana Groß
Ziel des berufsbegleitenden Lehrgangs Elementare Musikpraxis ist es, dass alle Teilnehmenden die Unterrichtserlaubnis in der Elementarstufe/Grundstufe der Musikschule nach dem Bildungsplan Musik für die Elementar-/Grundstufe des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) erlangen.
Der Lehrgang läuft über einen Zeitraum von anderthalb Jahren und besteht aus insgesamt sieben viertägigen Modulen. In den dazwischenliegenden Praxisphasen werden die Teilnehmenden eigene Unterrichtsstunden vorbereiten, durchführen und reflektieren, Hausarbeiten anfertigen und instrumentalpraktische Aufgabenstellungen erledigen. Das erste Lehrgangsmodul gilt als Probemodul, nach dem die Lehrgangsleitung entscheidet, ob der Teilnehmende den Lehrgang weiterhin besuchen kann.
Ab dem zweiten Modul führen bzw. begleiten alle Lehrgangsteilnehmenden eine eigene Gruppe im Fach Elementarer Musikpraxis (z. B. Eltern-Kind-Gruppe, musikalische Früherziehungs- oder Grundausbildungsgruppe).
Detaillierte Informationen zum Inhalt finden Sie auf der Seite der EMP-Ausbildung.
Termin
Kategorie
WeiterbildungStadt
SondershausenVeranstaltungsort
Veranstalter*in
Thüringer Landesmusikakademie SondershausenKursleiter*in
Dr. Kitty Schmidt-HillerWeitere Termine
1. Lehrgangsjahr (4 Module)
20.03. - 23.03.2023
28.06. - 01.07.2023
11.09. - 14.09.2023
13.11. - 16.11.2023
2. Lehrgangsjahr (3 Module)
22.01. - 25.01.2024
06.03.-.09.03.2024
29.05. - 02.06.2024
Zielgruppe
Instrumental- und Gesangslehrer*innen an Musikschulen, Musikerzieher*innen im Elementarbereich
Gebühren pro Modul
Teilnehmende bis 26 Jahre: 426,50 €
(Kursgebühr: 290 €, Ü/F im DZ: 55,50 €, Verpflegung: 81 €)
Teilnehmende ab 27 Jahre: 487,50 €
(Kursgebühr: 290 €, Ü/F im DZ: 109,50 €, Verpflegung: 88 €)
Einzelzimmerzuschlag: 5 € pro Nacht
Die Kursgebühr kann im Paketpreis in drei Raten gezahlt werden: 1 x 290 € (Entscheidungsmodul) und 2 x 765 € (jeweils zzgl. Unterkunft und Verpflegung). Sie sparen 10 % im Vergleich zur Einzelzahlung.
Gegebenenfalls kann die Kursgebühr von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin oder dem VdM – Landesverband Thüringen erstattet werden. Bitte informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten!